MTB in Bayern noch erlaubt ???

verfasst von franz_f am 25.01.2021
Bezug: Neue Vollzugshinweise zum Bayerischen Naturschutzgesetz
Die endgültige, im Dezember 2020 (während wir alle mit Corona beschäftigt waren) veröffentlichte Fassung der Vollzugshinweise trägt der Deutsche Alpenverein nicht mit, da seine Forderungen zu großen Teilen nicht übernommen wurden. In seiner Stellungnahme an das Umweltministerium (s. Download unten) kritisiert der DAV vor allem folgende Punkte:
- Konkretisierung der Wegeeignung
- Gefährdung als Grund von Sperren
- Gemeinverträglichkeit
- Verfahrensweg zum Aufstellen von Sperrschildern
- Hinweis auf Ungeeignetheit des Weges durch Schilder.
Gesetzesgrundlage: Bayerisches Naturschutzgesetz - Stand 23.11.2020
Stein des Anstoßes: Neue Vollzugshinweise für das Bayerische Naturschutzgesetz
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